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Ab 01.01.2010 gelten neue Gesetze und Bestimmungen beim Einbau einer  Wärmeerzeugungsanlage :

 - Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich

   (  Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG  )

 - Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg

   ( Erneuerbare-Wärme-Gesetz-  EWärmeG  )

 Fragen sie uns danach !

Wir beraten sie gerne über die Möglichkeiten der Anwendung  !